Geheimhaltungsvereinbarung
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Zum Schutz des Know-hows des Unternehmens (Wissen über Produkte, Ausrüstungen, Technologien und Produktionsmethoden) hält A.A.G. STUCCHI S.r.l., Alleingesellschafterin (nachfolgend nur „A.A.G. STUCCHI“) es für zweckmäßig, Kunden oder Lieferanten oder ganz allgemein Dritte, die um die Übermittlung von Unternehmensdaten (Papierzeichnungen, Zeichnungen aus einer Datei usw.) bitten, eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, mit der sie sich verpflichten, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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Geheimhaltungsvereinbarung
Zwischen A.A.G. STUCCHI S.r.l. u. s., mit Geschäftssitz in Via IV Novembre 30/32, 23854 Olginate (LC) – ITALIEN
nachfolgend „A.A.G. STUCCHI„
und
nachfolgend der „Vertragspartner„
nachfolgend auch gemeinsam als „“Vertragsparteien”“ bezeichnet;
in Anbetracht der Tatsache, dass:
– A.A.G. STUCCHI über Know-how und andere Informationen von besonderem Wert in Bezug auf seine Beleuchtungsprodukte (z. B. Stromschienensysteme für Beleuchtung, lineare Beleuchtungskörper, Aluminiumprofile, Kühlkörper, Verbinder, Lampenfassungen, Starterträger, Klemmen und entsprechendes Zubehör, …) sowie über die damit verbundenen Ausrüstungen und Produktionsmethoden (nachfolgend „Informationen“) verfügt;
– der Vertragspartner daran interessiert ist, mehr über einige dieser Informationen zu erfahren, um die Zweckmäßigkeit des Abschlusses eines Kauf-/Liefer-/Beratungsvertrags zu später festzulegenden Bedingungen zu beurteilen;
– der Vertragspartner erklärt, dass die hierin verlangten Informationen zum Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung noch nicht in seinem Besitz sind und dass er aus diesem Grund wünscht, dass sie ihm unter den nachstehenden Bedingungen mitgeteilt werden;
Infolgedessen wird das Folgende vereinbart
1. Vorbedingungen
Die Vorbedingungen sind integraler und wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung.
Die vorliegende Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien nicht zum Abschluss eines weiteren Vertrages, sondern soll lediglich die Geheimhaltungspflichten regeln, die sich aus dem Zugang des Vertragspartners zu den Informationen ergeben.
A.A.G. STUCCHI wird dem Vertragspartner die angeforderten Informationen in dem Umfang zur Verfügung stellen, der vernünftigerweise erforderlich ist, damit er die Zweckmäßigkeit des Abschlusses eines späteren Kauf-/Liefer-/Beratungsvertrags beurteilen kann.
2. Gegenstand
Die vorliegende Vereinbarung regelt die Geheimhaltungspflichten des Vertragspartners in Bezug auf Informationen, von denen er aufgrund eines an A.A.G. STUCCHI gerichteten Antrags Kenntnis erlangt.
3. Begriffsbestimmung
Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung gelten alle Informationen, die dem Vertragspartner von A.A.G. STUCCHI auf Anfrage im Rahmen des Abschlusses und der Annahme der vorliegenden Vereinbarung offengelegt und zur Verfügung gestellt werden, und in Bezug auf die der Vertragspartner erklärt, sie nicht zu kennen, als „geheim“.
4. Geheimhaltungspflichten
Die Informationen, die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind, dürfen vom Vertragspartner ausschließlich zu den in den Vorbedingungen genannten Zwecken verwendet werden, d. h. zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Abschlusses eines späteren Kauf-/Liefer-/Beratungsvertrags.
Ohne die vorherige und spezifische schriftliche Genehmigung von A.A.G. STUCCHI darf der Vertragspartner die Informationen weder ganz noch teilweise direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder übermitteln, noch darf er sie selbst oder durch Dritte zu anderen Zwecken als denen, zu denen er ermächtigt wurde, verwenden, verwerten oder über sie verfügen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich außerdem, alle seine Angestellten und/oder Mitarbeiter, einschließlich derer von verbundenen Unternehmen, und alle anderen, die direkt oder indirekt von den Informationen Kenntnis erlangen können, an die vorliegende Vereinbarung zu binden und direkt für sie zu haften.
Der Vertragspartner verpflichtet sich in jedem Fall, die Informationen an sein Personal und/oder an mögliche Mitarbeiter nur in dem Maß weiterzugeben, wie dies unbedingt erforderlich ist.
5. Sicherheitsmaßnahmen
Der Vertragspartner muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Informationen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Vertraulichkeit und Geheimhaltung nicht gefährdet werden.
6. Laufzeit und Gültigkeit der Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung bleibt auch dann gültig und wirksam, wenn die Vertragsparteien die Verhandlungen nicht fortsetzen und/oder keinen Vertrag abschließen.
7. Sonstiges
Die Geheimhaltungspflichten aus der vorliegenden Vereinbarung sind in Bezug auf diejenigen spezifischen Informationen ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber dem Vertragspartner bereits öffentlich bekannt waren oder es aufgrund einer Handlung, die sich dem Einfluss des Vertragspartners entzieht, später geworden sind.
Sollten nur eine oder mehrere Einzelheiten, Teile oder Elemente der Informationen öffentlich bekannt werden, so bleibt die vorliegende Vereinbarung in Bezug auf die anderen, noch nicht bekannten Einzelheiten, Teile oder Elemente der Informationen wirksam.
Die vorliegende Vereinbarung stellt weder ein Recht noch eine Lizenzvergabe oder ein sonstiges Recht zur Nutzung von Patenten, Marken, Modellen oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten von A.A.G. Stucchi dar.
8. Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung (Europäische Verordnung Nr. 679/2016) und ausschließlich für Zwecke, die in einem Zusammenhang mit dem Antrag des Vertragspartners stehen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem italienischen Recht.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Gericht Mailand zuständig.